Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Privatschule Les Monts Savants – im Folgenden «LMS Privatschule»
1. Vertragsabschluss und Anmeldung
- Anmeldung und Einschreibegebühr: Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist verbindlich. Nach Zahlung der Einschreibegebühr kommt der Vertrag zustande.
- Vertragslaufzeit: Der Vertrag gilt für die Dauer eines Schuljahres und verlängert sich automatisch, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Vertragspartner: Der Vertrag wird mit der Lumina Consulting GmbH, 8954 Geroldswil, als Trägerin der LMS Privatschule abgeschlossen.
2. Schulgeld und Zahlungsbedingungen
- Schulgeld: Das Schulgeld umfasst alle regulären Unterrichtsleistungen. Es besteht ein flexibles Modell, bei dem zusätzliche Betreuung am Mittwochnachmittag und/oder Freitagnachmittag, wochenweise Ferienbetreuung und der Schulbus-Service hinzugefügt werden können. Diese zusätzlichen Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
- Zahlung: Die Zahlung des Schulgeldes erfolgt im Voraus, entweder jährlich, halbjährlich oder monatlich. Verspätete Zahlungen können Mahngebühren nach sich ziehen.
- Gesamtbetrag: Der Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss umfasst das Schulgeld, die Einschreibegebühr sowie alle zusätzlich gebuchten Leistungen (z.B. Schulbus, Ferienbetreuung).
3. Kündigung und Vertragsauflösung
- Kündigungsfrist: Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Schuljahres schriftlich gekündigt werden.
- Ausserordentliche Kündigung: Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Schulordnung oder bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen kann die Schule den Vertrag fristlos kündigen.
4. Unterricht und Schulordnung
- Unterrichtszeiten: Die Unterrichtszeiten sind im Schulkalender festgelegt. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
- Teilnahme: Die regelmässige Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend. Fehlzeiten müssen von den Eltern schriftlich angekündigt werden.
5. Höhere Gewalt
- Schliessung der Schule: Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien) behält die Schule sich das Recht vor, den Unterricht vorübergehend einzustellen oder in alternativer Form fortzusetzen. Der Vertrag bleibt in diesen Fällen weiterhin bestehen.
6. Haftung und Versicherung
- Haftung: Die Schule haftet nicht für persönliche Gegenstände der Schüler, die beschädigt oder verloren gehen.
- Versicherung: Die Schüler sind durch die Schule gegen Unfälle während der Unterrichtszeit und bei schulischen Veranstaltungen versichert. Eine zusätzliche private Versicherung wird empfohlen.
7. Gerichtstand
- Gerichtstand: Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.
8. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
- Data protection: Alle persönlichen Daten der Schüler und Eltern werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung.
- Foto- und Videoaufnahmen: Fotos und Videos, die während schulischer Aktivitäten gemacht werden, können für interne und externe Kommunikationszwecke der Schule verwendet werden. Eltern müssen hierzu eine schriftliche Einwilligung geben.
9. Gesundheit und Sicherheit
- Medizinische Notfälle: Eltern müssen die Schule über gesundheitliche Besonderheiten ihres Kindes informieren. Im Falle eines medizinischen Notfalls wird die Schule die notwendigen Massnahmen ergreifen und die Eltern sofort benachrichtigen.
- Versicherung: Die Schule bietet eine Unfallversicherung für alle Schüler während der Schulzeit und bei schulischen Veranstaltungen. Eine zusätzliche private Versicherung wird empfohlen.
10. Verhaltenskodex und Disziplinarmassnahmen
- Verhaltenskodex: Alle Schüler sind verpflichtet, respektvoll miteinander und mit den Lehrkräften umzugehen. Gewalt, Mobbing und diskriminierendes Verhalten werden nicht toleriert. Es gilt das Schulreglement.
- Disziplinarmassnahmen: Bei Verstössen gegen den Verhaltenskodex und gegen das Schulreglement können Massnahmen wie Gespräche mit den Eltern, schriftliche Verwarnungen oder in schweren Fällen ein Ausschluss von der Schule erfolgen.
11. Teilnahme an Schulaktivitäten
- Verpflichtende Aktivitäten: Die Teilnahme an allen schulischen Aktivitäten, einschliesslich Ausflügen und Projektwochen, ist obligatorisch. Ausnahmen müssen im Voraus mit der Schulleitung abgesprochen werden.
- Extracurriculare Aktivitäten: Zusätzlich zum regulären Unterricht bietet die Schule verschiedene extracurriculare Aktivitäten an, die freiwillig sind, aber gefördert werden.
12. Änderungen der AGB
- Änderungsvorbehalt: Die Schule behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
13. Kontakt
LMS Private School
Huebwiesenstrasse 1, 8954 Geroldswil
info@lms-privatschule.ch
+41 44 442 07 00
